|
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales . . .
§ 5 Einzugsgebietsänderungen 1Die Zuordnung der Einzugsgebiete erfolgt gemäß dem Gebietsstand vom 1 Januar 2017 2Bei Eingemeindungen oder der Vereinigung benachbarter Gemeinden tritt an deren Stelle die
- für die Geographie der Stadt wirklich interes kung auf die . . .
Gesamtbevölkerung der britischen Inseln die Behand lung stadtgeographischer Probleme eigentlich im Vor dergrund stehen müsse, wenn es auch die Unter suchung der ländlichen Siedlungen mit leichter nach weisbaren geographischen Zügen zu tun habe Stamp und Beaver betonen die Notwendigkeit der Behand lung der Stadtfunktionen und der Stadt-Land
- Ermittlung der Grundwassermengen in den Festgesteinen der . . .
und die Grundwasser-Neubildung lassen sich aus den Abflüssen der Vorfluter erkennen Der hydraulische Ausgleich des Grundwassers läßt sich anschaulich durch die Grundwasser Fließsysteme (ground water flow systems) nach BuBBERT und ToTH beschreiben
- Professur für Hydrologie
Professur für Hydrologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i Br Master-Thesis von Stefanie Bittner Parametrisierung eines konzeptionellen
- Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom . . .
Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen in der Steiermark festgelegt werden Auf Grund des § 99 Abs 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl Nr 440, zuletzt in der Fassung BGBl I Nr 56 2016, wird verordnet:
- Darstellung der Bereiche für den Grundwasser und . . .
Ermittelte und festgesetzte Überschwemmungs-gebiete (ÜSG) (festgesetztes Überschwemmungs-gebiete mit entsprechender Schutzgebiets-VO) Rückgewinnbare Retentionsräume (Im den zeichnerischen Festlegungen der LEP Entwurf und Hochwasser-schutzkonzeptes des Landes NRW genannte Bereiche) Überschwemmungs-gebiete Prognose (nur an der Erft) Die
- EUROPÄISCHE KOMMISSION
Wasserrahmenrichtlinie7, insbesondere von zwei Untergruppen der Arbeitsgruppe E, und Vertreter des Beratungsinstituts INERIS (mit Beiträgen des International Office for Water, IOW) Zu den Mitgliedern der Arbeitsgruppe E und der zwei Untergruppen zählten Vertreter von Generaldirektionen der Kommission (ENV, ENTR und SANCO), der Mitgliedstaaten
|
|
|